Eine Kinderzeichnung: Menschenkette mit sich küssenden, haltenden und bunten Menschen
Was, wenn alle Menschen zusammenhalten würden? ©Juergen Jotzo/pixelio.de

 
 
Aktionswoche gegen Rassismus 2024

Dank der finanziellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung organisiert Radio X im Rahmen der Aktionswoche gegen Rassismus vom 18. bis 24. März 2024 die Auftaktveranstaltung zum Thema Alltagsrassismus sowie ein vielseitiges Radioprogramm.

 

Podiumsdiskussion über Alltagsrassismus am Montag, 18. März ab 18h im kHaus

mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Fachstelle Integration und Antirassismus), Inputreferat Danielle Isler (Sozialwissenschaftlerin Universität Bayreuth), Podiumsdiskussion mit Stéphane Laederich (Rroma Foundation), Guilherme Bezerra (brasilianischer Medienschaffender) und Danielle Isler. Moderiert von Elisa da Costa (Gründerin Blackfluencers und Afrokaana). Anschliessend Fragen aus dem Publikum plus Apéro.

 
Darüber hinaus bietet Radio X in der Aktionswoche ein randvolles Radioprogramm mit antirassistischen Beiträgen:


Mo, 18.3.: Info, was in der Aktionswoche ansteht
Di, 19.3.: Antisemitismus
Mi, 20.3.: Rassismus im Cosplay
Do, 21.3.: Sans Papier - eine Stimmungsaufnahme
Fr, 22.3.: FCB-Antirassismuskampagne
Sa, 23.3.: Racial Profiling
So, 24.3.: Rassismus auf der Wohnungssuche
 

 
Zudem arbeiten viele Partnerorganisationen in Kooperation mit der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus:

Interaktiver Programmflyer 2024

Programmkalender mit Auflistung der antirassistischen Projekten
Programmkalender mit Auflistung der antirassistischen Projekten
©kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus

Mit der finanziellen Unterstützung von:

Logo des kantonalen Integrationsprogramms Basel-Stadt
Logo der Eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Frau steht mit einem Schild, auf dem «my body my choice» steht, vor dem US Kongress. (Bild: Brett Sayles)

The YxperienZ: Abtreibung – back to 1973

In dieser etwas ernsteren YxperienZ-Folge werfen wir einen Blick in die USA, wo 50 Jahre Recht auf Selbstbestimmtheit von einem Tag auf den anderen über den Haufen geworfen wurde. Mit dem Entscheid des Supreme Courts bleibt vielen Amerikanerinnen das Recht auf Abtreibung verwehrt. Wir reden zudem darüber, wie die Gesetzeslage in der Schweiz aussieht und ob sich in Zukunft etwas daran ändern könnte.

Bereits vier Wochen ist es her, dass der Supreme Court das nationale Recht auf Abtreibung in den USA aufgehoben hat. Damit sind die 50 Gliedstaaten wieder selbst für die Regelung von Abtreibungen zuständig. In rund 60 Prozent der US-Staaten wird gebärfähigen Menschen das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bereits verwehrt oder soll in naher Zukunft stark eingeschränkt werden.

Trotz Verbot ist davon auszugehen, dass viele Frauen versuchen werden, ungewollte Schwangerschaften abzubrechen. Ein Verbot von Abtreibungen führt zu mehr Risiko-Schwangerschaftsabbrüchen und der Kriminalisierung von Frauen: Beispielsweise will Missouri den Handel mit der «Pille danach» als Drogendeal definieren und da viele Fehlgeburten nicht von Abtreibungen unterschieden werden können, werden sie in mehreren Staaten zum Kriminalfall. Auch wird Abtreibung zu einer Klassenfrage: Weniger privilegierte Menschen, die es sich nicht leisten können, in einen anderen US-Staat zu reisen, um eine Abtreibung vorzunehmen, sind benachteiligt

Und in der Schweiz?

Während in den USA das Recht auf Abtreibung 1973 eingeführt wurde, können Menschen in der Schweiz erst seit 20 Jahren legal eine Schwangerschaft abbrechen. Zuvor waren Schwangerschaftsabbrüche hierzulande kriminalisiert. Am 2. Juni 2002 haben 72% der Schweizer Stimmbevölkerung für die sogenannte Fristenregelung gestimmt, die Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Später in der Schwangerschaft ist ein Abbruch nur noch nach einer medizinischen Abklärung möglich.

Zwei Initiativen, die das aktuelle Recht auf Abtreibung in der Schweiz einschränken wollen, sind die Spätabtreibungsinitiative und die «Einmal-darüber-schlafen-Initiative». Erstere will eine Abtreibung verbieten, sobald das Baby ausserhalb des Mutterleibs überlebensfähig wäre. Die zweite Initiative will gesetzlich festschreiben, dass Ärzt:innen der schwangeren Person mindestens einen Tag Bedenkzeit geben müssen, bevor sie die Abtreibung vornehmen dürfen. Beide Initiativen sind noch bis Juni 2023 in der Unterschriftensammlung. Anzumerken ist, dass die Initiativen von den beiden SVP-Nationalrätinnen Andrea Geissbühler und Yvette-Estermann nach aussen vertreten werden, beide jedoch nicht bei der Ausarbeitung der Initiativtexte beteiligt waren. Sie wurden von David Trachsel, SVP-Grossrat in Basel-Stadt, mit den fertig ausgearbeiteten Initiativtexten kontaktiert und für das Co-Präsidium angefragt.

Wie gross der Zuspruch für die beiden Initiativen in der Schweiz ist, wird sich noch zeigen. Durch die Gesetzesänderungen in den USA haben Abtreibungsgegner:innen in Europa jedoch Aufschwung erhalten und die Versuche, Abtreibungsrechte einzuschränken, verstärken sich wieder.